Ihr Partner bei Fällen mit Personenschaden im Rechtsstreit gegen die Versicherung!

mehr

Prozessfinanzierung

Wir übernehmen sämtliche Kosten von der Forderungsbewertung über die Anwaltskosten und die Gutachterkosten bis hin zu den Gerichtskosten. Mehr

Prozessfinanzierung plus Sofortzahlung

Wir übernehmen alle Kosten des Verfahrens. Darüber hinaus erhalten Sie Sofortleistungen als Einmalzahlung oder monatliche Zahlungen mit Staffelungsoption. Dieses variable Modell… Mehr

Ablauf

Von der Anfrage für eine Prozessfinanzierung über die Zusammenarbeit bis zum Prozessende erfahren Sie hier alle wichtigen Details Mehr

Anfrage

Hier erfahren Sie wichtige Informationen zu unseren Anfragevoraussetzungen und haben die Möglichkeit uns Ihre Anfrage samt Anlagen zu übersenden. Mehr

Sie haben Recht, wir die Mittel

Hatten auch Sie einen Unfall und warten bis heute auf die finanziellen Leistungen Ihrer Versicherung?
Sie haben keine Rechtschutzversicherung oder können die finanziellen Mittel für die Durchsetzung Ihrer Forderung nicht aufbringen?

Diese Situation ist uns bekannt, denn die Initialzündung für die Gründung der obligatio GmbH war ein Erlebnis im engsten Familienkreis: Ein schwerer Unfall veränderte das Leben eines Menschen vollständig, doch die Versicherungen verweigerten überraschend die Zahlungen. Aus dieser existenziell bedrohlichen Situation heraus entstand die Idee, eine effektive Forderungsdurchsetzung mit der unverzüglichen Bereitstellung von Geldmitteln zu verbinden.

In solchen Fällen übernehmen wir für Sie als erster Prozessfinanzierer in Deutschland, der sich auf Versicherungsfälle mit Personenschäden spezialisiert hat, die Prozessfinanzierung. Weil die Forderungen des täglichen Lebens aber keinen Aufschub dulden, bedarf es oft sofortiger finanzieller Unterstützung. Deshalb geben wir Ihnen als einziger Prozessfinanzierer zusätzlich die Möglichkeit, variable Vorauszahlungen auf das veranschlagte Ergebnis zu erhalten. Erst mit der durchgesetzten Forderung ist Ihr Erfolg auch unser Erfolg – menschlich wie monetär.

Ab einem Forderungswert von mindestens 100.000 EUR prüfen wir Ihre Anfrage für eine Prozessfinanzierung.
Bitte beachten Sie hierzu: Eine Anfrage kann nur von uns bearbeitet werden, wenn Sie diese hier einsenden. Anfragen per Email oder über den postalischen Weg können nicht berücksichtigt werden.

Das finanzielle Risiko liegt übrigens ganz bei uns!

Also warten Sie nicht länger und sprechen Sie uns an – als Ihr Prozessfinanzierer mit Herz freuen wir uns auf Sie und Ihren Fall.